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Lebensretter Rauchmelder

„Wenn es brennt, wache ich durch den Geruch oder die Geräusche schon auf.“

„Mir bleibt schon noch genug Zeit die Wohnung zu verlassen“

Das sind nur zwei Beispiele häufiger Argumente die man hört wenn es um die Beschaffung von Rauchmeldern geht. Dabei liegt man mit diesen Aussagen komplett falsch.

Im Schlaf riecht und schmeckt der Mensch nichts,  er hört auch schlechter,  weshalb Sie auch nicht  unbedingt aufwachen werden, wenn es in Ihrer Wohnung brennt. Schon nach 3 Atemzügen führen die bei Bränden freigesetzten, giftigen Schadstoffe zum Tod

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass ca. 70 % aller Brandopfer nachts zu Tode kommen, obwohl die Anzahl der nächtlichen Brände lediglich 35% aller Feuer ausmachen.

Die Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote und 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden pro Jahr.

brandtote Deutschland

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„Das passiert mir nicht!“

Jetzt werden Sie denken, dass Ihnen so etwas nicht passiert.

„Ich lasse nie eine Kerze alleine brennen.“     „Ich schalte immer alle Geräte aus, wenn ich weggehe.“

Die häufigste Brandursache ist meist nicht unsere eigene Fahrlässigkeit, sondern ein technischer Defekt, der sich ohne Rauchmelder zur Katastrophe entwickeln kann.

Jedes elektrische Gerät in ihrem Haushalt kann durch mangelnde Verarbeitung oder Altersschwäche einen Kurzschluss verursachen. Selbst die im Winter laufende Gas- oder Ölheizung kann einen Brand hervorrufen. Es gibt viele Möglichkeiten, wie sich ein Brand ohne direktes menschliches Verschulden entfachen kann.

 

Rauchmelderpflicht in Bayern

Seit dem 01.01.2013 gilt für alle Neubauten im Freistaat Bayern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Die PDF Datei vom Staatsministerium des Inneren finden Sie hier.

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung,es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Als Eigentümer sind Sie selbst für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Weitere Informationen für Mieter oder Vermieter finden Sie Rauchmelder.

Welchen Rauchmelder soll ich kaufen?

Günstige Rauchmelder erhalten Sie in fast jedem Elektrofachgeschäft oder Baumarkt. Ein günstiger Rauchmelder ist immer noch besser als gar kein Rauchmelder! Jedoch sollten Sie stets bedenken, dass dieses Gerät ihre Lebensversicherung während ihrer 6-9 Stunden Schlaf täglich ist! Kaufen Sie lieber einen qualitativ hochwertigen Rauchmelder, der dann mindestens 10 Jahre lang hält und seine Funktionstüchtigkeit durch Tests bewiesen hat.

Bild Rauchmelder

Qualitätssiegel Rauchmelder

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es mit dem „Q“ ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Produkte mit dem „Q“ erhalten Sie im Fach- und Elektrohandel.

Folgende Leistungsmerkmale sind für das Qualitätszeichen ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Weitere Informationen zu Qualitativ hochwertigen Rauchmeldern erhalten Sie auf dieser Infoseite. Die Stiftung Warentest hat in einem Test die zuverlässigsten und besten Rauchmelder ermittelt.

Wo müssen die Rauchmelder montiert werden?

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Grundsätzlich gehören Rauchwarnmelder an die Zimmerdecke, da sich Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt. Bei offenen Verbindungen innerhalb der Wohnung, wie bei Treppen über mehrere Geschosse, ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden müssen. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder von Jedermann einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden; eine Fachkraft ist weder für das Installieren noch für das Warten erforderlich.

Rauchmelder Platz Wohnung Ungetsheim

Rauchmelder Platz Wohnung Ungetsheim

Legende Anbingung Rauchmelder

 

 

 

 

 

 

 

Was tun wenn der Rauchmelder anschlägt?

Die meisten Rauchmelder haben zwei Varianten an schrillen Piepstönen. Das eine Signal weißt auf leere Batterien hin und wiederholt sich nur kurz aber regelmäßig bis die Batterien getauscht werden . Sollte der Rauchmelder aber dauerhaft ein schrilles Pfeifgeräusch bzw. Piepston von sich geben, dass meist über mehrere Zimmertüren hinaus hörbar ist, wurde er wahrscheinlich durch Rauch ausgelöst. Im letzteren Fall sollten Sie zunächst nach der Ursache des Anschlagens suchen und den Raum mit dem Rauchmelder lokalisieren. Achten Sie dabei vor dem Betreten des Raumes auf möglichen Rauch, der unter der Zimmertür hervortritt. Auch verfärbte Türen weisen auf einen ausgedehnten Zimmerbrand hinter der Tür hin. Öffnen Sie dann keinesfalls die Tür (das Berühren der Türklinke kann in diesem Fall schon  zu starken Verbrennungen führen und die Zufuhr von Frischluft kann für eine Rauchgasexplosion sorgen),  sondern bringen Sie sich und andere in Sicherheit und alarmieren Sie die Feuerwehr.

Wird eine mögliche Fehlalarmierung verrechnet?

Wenn Nachbarn oder Passanten die Feuerwehr rufen, weil sie einen  Rauchmelder hören, der aufgrund eines technischen Mangels  oder der Detektion von Staub oder Dampf anschlägt, darf ihre
Aufmerksamkeit und Umsicht nicht zu Nachteilen führen. Gemäß Art.  28 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird Kostenersatz nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der
Feuerwehr verlangt. Alarmieren Sie also im Zweifel die Feuerwehr, wenn Sie einen Rauchmelder in einer fremden Wohnung hören und niemand anzutreffen ist!